Ab dem 1.1.2012 muss die Abrechnung zwischen Vertragszahnarzt und KZV gemäß DTA-Vertrag grundsätzlich papierlos erfolgen. Für einen Übergangszeitraum wird die KZV Nordrhein noch Abrechnungen in Papierform annehmen, allerdings wird der hierdurch entstehende Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Das folgende Kalkulationsformular wurde von der HMR Consulting GmbH in Zusammenarbeit mit der Praxisberatung Gabriele Gnad entwickelt (Stand: 14.11.2011). Hier können Sie bequem vergleichen, welche Abrechnungsart mit der KZV Nordrhein welche Verwaltungskosten nach sich zieht. Dieser Vergleich ist für Sie kostenlos und anonym, die von Ihnen eingegebenen Werte werden nicht gespeichert.
Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Dies ist keine Veröffentlichung der KZV Nordrhein.
Zur Berechnung tragen Sie bitte Ihre Umsatzzahlen und Mengen in das Formular ein. Die Anzeige in der Tabelle wird nach Erfassung der Werte automatisch aktualisiert.